Modernisierung & Altbausanierung
Eine Modernisierung bringt viele Vorteile mit sich. Erhöhter Wohnkomfort, barrierefreies Wohnen, Steigerung des Immobilienwertes und Senkung der Energiekosten sind nur einige von vielen.
Beim Instandsetzen von Bausubstanz gibt es verschiedene Stufen. Es gibt genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Maßnahmen, weshalb ist es hier wichtig ist zu differenzieren. Je nach Zustand der Bausubstanz und den gewünschten Neuerungen findet sich allerdings oft eine Kombination der verschiedenen Maßnahmen.
Modernisierung, Sanierung, Renovierung – die wichtigsten Unterschiede
Modernisierung
Unter Modernisierung versteht man laut § 555b BGB bauliche Veränderungen,
- durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
- durch die nicht erneuerbare Primärenergienachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nr. 1 vorliegt,
- durch die der Wasserverbrauchnachhaltig reduziert wird,
- durch die der Gebrauchswertder Mietsache nachhaltig erhöht wird,
- durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder
- durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.
Ziel: Immobilie auf einen modernen Stand bringen.
Von den Modernisierungsmaßnahmen sind vor allem solche genehmigungspflichtig, welche die Statik und Nutzung des Gebäudes betreffen. Aber auch manche Änderungen an der Gebäudehülle, wie z.B. die Vergrößerung oder das Schaffen neuer Fensterflächen können eine Genehmigung erforderlich machen.
Sanierung
Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei älteren Gebäuden spricht man oft auch von Altbausanierung. Insgesamt umfasst die Sanierung vier unterschiedliche Themenbereiche:
- die Instandhaltung wegen Überalterung, Abnutzung und Umweltschäden,
- die Umsetzung von bautechnischen Maßnahmen zur Anpassung an neue Vorschriften und Gesetze
- die Sanierung aufgrund unzureichender Instandhaltungsmaßnahmen
- den Umbau bzw. Modernisierung aufgrund geänderter Nutzungbedarfe.
Ziel: Mängel oder Schäden durch Sanierungsmaßnahmen beheben und die Qualität Ihrer Immobilie wiederherstellen und steigern
Viele Sanierungsmaßnahmen sind nicht genehmigungspflichtig, die Durchführung bedarf also keiner Baugenehmigung. Dies lässt sich aber nicht immer pauschal sagen und der Architekt sollte immer Rücksprache mit den zuständigen Behörden halten, wenn sich gravierende Änderungen im Aussehen des Gebäudes ergebenn
Renovierung
Ziel: Optische Verbesserung Ihrer Immobilie und Schadenbeseitigung von Abnutzungsspuren sowie den Wohnkomfort durch Schönheitsreparaturen steigern
Renovierungsmaßnahmen sind z.B. Tapezieren oder Erneuerung des Bodenbelages und in der Regel nicht genehmigungspflichtig, da es sich um Instandhaltung und Schönheitsreparaturen handelt.
Welche Maßnahmen für ihr Projekt in Frage kommen und was alles bedacht werden sollte, kann oft erst nach einer Ortsbesichtigung und nach Prüfung der Bausubstanz geklärt werden.
Energetische Sanierung
Die energetische Sanierung dient der Minimierung des Energieverbrauchs. Klassischerweise werden bei solchen Maßnahmen Außenwände und das Dach gedämmt oder neue Fenster mit Isolierverglasung eingebaut. Oft lohnt auch der Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Einsatz von Solarthermie und Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung.
Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, unterstützen Förderprogramme wie KfW 430 oder BAFA Bauherren finanziell durch Zuschüsse oder günstige Kredite.
Weitere Informationen zum Thema Förderung und Beratung, welche Maßnahmen sich für Ihr Projekt anbieten, können Sie bei einem/r Energieberater:in erhalten.
Barrierefreies Wohnen durch Modernisierung
Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden ist oftmals eine Grundvoraussetzung, um lange komfortabel und selbstbestimmt zu Hause zu wohnen. Barrierefreiheit steigert aber auch den Wert ihrer Immobilie und sorgt für einen höheren Wohnkomfort in Mietwohnugen.
Private Modernisierungsmaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, werden in der Regel durch die KfW-Bank, Wohn-Riester und Pflege- und Krankenkassen gefördert.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Erstberatungsgespräch
über verschiedene Modernisierungsmaßnahmen.
Unsere Leistungen
Unser Angebot beinhaltet sämtliche Planungsphasen der HOAI, beginnend mit Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen, Bauüberwachung und Objektbetreuung.
Um unser Angebotsspektrum abzurunden bieten wir bei Bedarf 3D-Visualisierungen und stehen für Fragen der Ausstattung und Inneneinrichtung beratend zur Seit.
LPH 1
Wir klären zusammen die Aufgabenstellung des Bauvorhabens, besichtigen den Standort und beraten zum benötigten Leistungsbedarf. Außerdem wird der Kostenrahmen für das Projekt festgelegt.
LPH 2
Bei der Vorplanung wird eine Grundlagenanalyse erstellt. Basierend auf der Analyse wird ein Planungskonzept in Abstimmung mit der Aufgabenstellung konzipiert und alle Ziele des/der Bauherr:in definiert. Wir nehmen Kontakt zu den zuständigen Behörden auf, klären die prinzipielle Realisierbarkeit des Projekts und erstellen eine erste Kostenschätzung.
LPH 3
Das Projekt nimmt Gestalt an und erste detaillierte Zeichnungen entstehen basierend auf der Vorplanung. Die Problembereiche der Aufgabenstellung werden berücksichtigt und ausgearbeitet. In Abstimmung mit der Bauherr:in entsteht so ein schlüssiges Konzept und mit Hilfe einer konkreteren Kostenberechnung wird die Wirtschaftlichkeit des Projekts überprüft
LPH 4
Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden die notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag erstellt, mit dem Ziel eine Baugenehmigung zu erwirken. Wir als bei der Architektenkammer eingetragene Planer sind dazu berechtigt die Antragspläne anzufertigen, den Bauantrag als „bauvorlageberechtigte Entwurfsverfassende“ zu unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einzureichen.
LPH 5
Hier geht es ins Detail: Es werden alle Aspekte durchgearbeitet, die für die Realisierung des Projekts relevant sind. Alles wird konkreter. So werden die Materialien und der Aufbau der einzelnen Bauteile festgelegt und abgestimmt, die Arbeit der Fachplaner:innen wie Haustechnik und Statik überprüft und in die Pläne eingearbeitet. Außerdem wird ein Bauzeitenplan für die Umsetzung des Projekts erstellt.
LPH 6
Die Auftragsvergabe an Handwerksfirmen wird vorbereitet. Dazu werden Massen ermittelt, Leistungsbeschreibungen erstellt und als Ausschreibung an die Firmen versendet, um Kostenvoranschläge für die einzelnen Gewerke einzuholen.
LPH 7
Wir holen alle Angebote ein, prüfen und werten diese aus und erstellen einen Kostenanschlag. Daraufhin beraten wir den/die Bauherr:in, helfen bei Bieterverhandlungen und wirken bei der Auftragserteilung mit.
LPH 8
Ab Baubeginn überprüfen wir den Baufortschritt und dessen Qualität. Zudem wird kontrolliert, dass die Arbeiten mit den Vorgaben der Baugenehmigung, der Ausführungsplanung, der Leistungsbeschreibung, sowie mit den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmen. Fertige Gewerke werden auf Mängel überprüft und nach Beseitigung dieser abgenommen. Es erfolgt außerdem eine Kostenkontrolle indem die Rechnungen der Handwerksfirmen auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
LPH 9
Begehung des Bauwerks zusammen mit dem/der Bauherr:in zur Mängelfeststellung und Dokumentation. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen entstehen und Mitwirkung an der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Erstberatungsgespräch für eine Modernisierung in Münster vereinbaren
STEINWEG CLAUS ARCHITEKTEN PartGmbB
Dahlweg 120a
48153 Münster
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